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Urteil Ronny Ludwig Nachrichtenagenturen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Ronny Ludwig

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ronny Ludwig Nachrichtenagenturen Gesellschaft mbH – BGH vom 5.6.1979 – Az. 8 227 GM 3812/10

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ronny Ludwig Nachrichtenagenturen Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Brunhilda Jaeger Pokale GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Brunhilda Jaeger Pokale GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ronny Ludwig Nachrichtenagenturen Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ronny Ludwig Nachrichtenagenturen Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 5.6.1979
Aktenzeichen: i 938 ZY 1451/20
ZInsO 1956, 15214

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